AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Munich Stand Up PaddlingKössener Str. 29
81373 München
Telefon: +49 172 89 64 9 74
E-Mail-Adresse: info@munich-sup.com
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen von Munich Stand Up Paddling. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.1.2 Entgegenstehende Vereinbarungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch Munich Stand Up Paddling.
2. Angebot
2.1 Angebote von Munich Stand Up Paddling sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie erfolgen unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Munich Stand Up Paddling von Dritten gefertigte Waren liefert.2.2 Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Zusendung einer Bestellbestätigung (per E-Mail, oder Brief) zustande. Munich Stand Up Paddling behält sich vor, die Lieferung von Waren zu verweigern oder Bestellungen mit hohem Bestellwert auf Teillieferungen aufzuteilen.
2.3 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von den Produktangaben bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können, sofern sie für den Vertragspartner zumutbar sind.
3. Preise und Lieferkonditionen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR).3.2. Munich Stand Up Paddling behält sich das Recht vor, abweichend vom Programm berechneten Versandkosten von einem erteilten Auftrag zurückzutreten und höhere Versandkosten zu verlangen, wenn dieses durch die Eigenart des Auftrages erforderlich wird - z.B. bei sperrigen und sehr schweren Waren. In diesem Fall muss der neue Gesamtkaufpreis von Munich Stand Up Paddling dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden und dieser muss den Auftrag schriftlich bestätigen.
3.3 In Länder außerhalb der EU liefern wir keine "Hardboards", nur Inflatable Boards und andere Produkte.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Wegen etwaiger überschreitungen von Lieferfristen haftet Munich Stand Up Paddling nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Bezugsverträgen - in Verzug ist.
5. Versand und Gefahrübergang
5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.5 Lieferungen ohne Auswahl eines Servicepartners verstehen sich als Haustürlieferungen. Der überbringer ist nicht verpflichtet, die Ware bis zur Wohnungstür zu transportieren.
6. Rückgaberecht
6.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Fristbeginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Munich Stand Up Paddling, Etienne Stander, Plinganserstr. 132, 81369 München, Telefon +49 172 89 64 9 74, E-Mail-Adresse etienne.stander@munich-sup.com.7. Widerrufsfolgen
7.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur inverschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sachenicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder einevertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
7.2 Von der Rücksendung ausgenommen sind gebrauchte, getragene und extra angefertigte Waren sowie entsiegelte Audioaufzeichnungen, Videoaufzeichnungen und Datenträger von Computersoftware.
7.3 Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Überbringer anzumelden, damit ein Schadensprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung der Ware feststellbar sind, und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen noch Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotz unverzüglicher ordnungsgemässer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Waren dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreis zurückgenommen.
Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grobfahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.
8. Mängelrüge und Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung beträgt 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.8.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
8.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4 Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
8.5 Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn eine Nachbesserung zum zweiten Mal fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.7 Es gibt kein Rückgaberecht bei gebrauchten Artikeln. Es gibt kein Rückgaberecht bei neuwertigen Artikeln, die repariert, überarbeitet oder modifiziert worden sind, wegen z.B. Transportschaden oder Kundenwunsch.
8.8 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
9.1 Die Haftung von Munich Stand Up Paddling richtet sich ausschließlich nach dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf groben Verschulden von Munich Stand Up Paddling. Diese Haftungsbegrenzungen gilt für den Käufer entsprechend. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Käufer auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Fall beschränkt sich seine Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Käufer.9.2 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
9.3 Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung gekaufter Produkte sowie deren Weiterverarbeitung oder Installation. Insbesondere sicherheitsrelevante Produkte dürfen nur vom Fachmann verwendet werden.
9.4 Bei Lieferung in das Ausland sind mögliche Inkompatibilitäten von Produkten mit länderspezifischen Anforderungen und Vorschriften zu beachten, für deren Beachtung der Käufer die alleinige Verantwortung trägt. In jedem Fall sind unbedingt die herstellerseitigen Hinweise zu beachten.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.10.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
10.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
11. Zahlung
11.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.10.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
11.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
11.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
11.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
12. Kundendaten
12.1 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass Munich Stand Up Paddling die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet.13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist München.13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Wichtiger Hinweis Transportschäden
Transportschäden sind sofort bei Zugang der Ware beim Transporteur zu reklamieren.
Verhaltensweise bei der Entgegennahme von Paketen
1. Überprüfen Sie zunächst genau die Anzahl der im Handscanner angegebenen Pakete mit den vorgelegten Paketen.
2. Überprüfen Sie das Paket auf äußerlich erkennbare Beschädigungen.
Erkennbare Schäden müssen im Beisein des anliefernden Boten unter Angabe über den Verlust/Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung den Schaden festzuhalten. Der Bote verfügt über ein entsprechende Schadenbestätigung.
Sollte der Fahrer dieses Formular nicht mit sich führen, ist es unbedingt wichtig, den Schaden auf dem Handscanner zu vermerken. Sollte dies aus unbekannten Gründen nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme des Paketes.
ACHTUNG: Transportschäden stehen nicht immer in unmittelbarem Zusammenhang mit einem von Außen sichtbaren Schaden (z.B. Loch in der Kartonage etc.), in diesem Fall ist von einem verdeckten Schaden auszugehen, denn der Karton ist meist flexibler als das Versandgut.
3. Bitte überprüfen Sie die Lieferung daher unbedingt in Anwesenheit des Paketboten auf einen möglichen (verdeckten) Schaden, die Annahme unter Vorbehalt reicht nicht aus!
Sollte der Bote dies aus zeitlichen Gründen nicht gestatten, verweigern Sie bitte die Annahme und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir werden dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
4. Die Klausel "unter Vorbehalt" reicht nicht aus, der Spediteur spricht in diesem Fall von einem verdeckten Schaden und lehnt jegliche Haftung ab.
Anschließend informieren Sie Munich Stand Up Paddling über festgestellte Transportschäden. Sollten Sie Ware zurücksenden wollen, informieren Sie uns bitte vorher per e-Mail, oder Telefon. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Munich Stand Up Paddling
Etienne Stander
Plinganserstr. 132
81369 München
Telefon +49 172 89 64 9 74
E-Mail-Adresse etienne.stander@munich-sup.com
15. Rückholung.
1. Für den Rücktransport sollte das Produkt in der Originalverpackung verpackt werden.
2. Schäden an der Ware aufgrund mangelhafter Verpackung gehen zu Lasten des Versenders.
3. Individuell angefertigte Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen und können nicht zurückgegeben werden, außer wenn Mängel nachgewiesen werden können.
16. SUP Mietbedingungen
16.1. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das gemietete Objekt fachgerecht zu behandeln und gegen jegliche negativen Einflüsse zu schützen.
16.2. Der Mieter ist für alle entstehenden Schäden an dem vermieteten Objekt verantwortlich, unabhängig von deren Entstehung. Der Mieter ist verpflichtet den Schaden zu marktüblichen Preisen reparieren oder ersetzen zu lassen. Dies gilt nicht für bereits vorliegende Schäden oder für normale Abnutzungen wie sie beim sachgerechten und pfleglichen Gebrauch der Mietsache entstehen.
16.3. Sollte das Objekt während des Mietzeitraums gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, haftet der Mieter vollumfänglich und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
16. 4. Der Mieter ist für die Abholung und Ablieferung der Mietsache (bei der Abholadresse, oder einer anderen Adresse, die nicht weiter als 10km von der Abholadresse entfernt ist) verantwortlich.
16.5. Der Mieter ist für die Einhaltung des Übergabetermins der Mietsache verantwortlich, die Terminvereinbarung erfolgt durch den Mieter.
16.6. Der Mieter informiert den Vermieter rechtzeitig wenn er den vereinbarten Rückkehrtermin nicht einhalten kann und vereinbart einen neuen Rückgabetermin.
16.7. Für jeden weiteren Tag (24 Stunden) ab vereinbarten Rückgabetermin fallen die vereinbarten täglichen Mietkosten in Höhe von 25 Euro (wenn nichts anderes vereinbart wurde) an.
16.8. Der Mieter ist dazu verpflichtet, sich mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen. Auf fließendem Wasser ist immer eine Schwimmweste zu tragen. Ein unerfahrener Paddler oder Neuling sollte nicht ohne qualifizierte Aufsicht auf fließendem Wasser paddeln und unter keinen Umständen eine Wehranlage durchfahren. Der Mieter sollte sich mit den Gegebenheiten in seinem ausgewählten Paddelrevier und der zu erwartenden Wetterlage vertraut machen und sich dementsprechend ausrüsten, z.B. bei kaltem Wasser unbedingt einen Neoprenanzug tragen.
16.9. Ein SUP-Verleih-Gutschein ist für 9 Monate gültig, falls nichts anderes vereinbart wurde.
16.10. Wenn der Mieter ein dem Mietobjekt entsprechendes neuwertiges Produkt von Munich Stand Up Paddling innerhalb von 45 Tagen ab Mietende erwirbt, wird der volle Mietbetrag erstattet. Der Vermieter behält sich das Recht vor diese Frist zu verlängern, sollte er z.B. kein entsprechendes neuwertiges Produkt auf Lager haben, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.